Navigation und Service

Springe direkt zu:

Vorübergehendes Haltverbot einrichten

Beschreibung

Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie ein Haltverbot beantragen. Dieses ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Haltverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

Zuständige Stelle
Verkehrsplanung - Verkehrsordnung
Hausanschrift:
Münchner Straße 2
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 6609+49 731 161 6609
Fax: +49 731 161 6704
Formulare