Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
Online-Services:
Online Terminvereinbarung AuslaenderbehoerdeDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Ausländische Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer oder einem in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen nachziehen.
Familienangehörige sind in diesem Fall:
- minderjährige Kinder,
- Ehefrau oder Ehemann,
- Partnerin oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- Partnerin oder Partner einer nach ausländischem Recht staatlich anerkannten Lebenspartnerschaft, die der deutschen eingetragenen Lebenspartnerschaft im Wesentlichen entspricht.
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Telefon: +49 731 161 3334+49 731 161 3334
Fax: +49 731 161 1616
E-Mail senden (Ausländerwesen)
E-Mail senden (Einbürgerung)
Sichere Servicekonto-Nachricht senden