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Erlaubnis für abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz beantragen

Beschreibung

Online-Services:

eAEV - ERlaubnisantrag

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Wollen Sie eine abfallwirtschaftliche Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen aufnehmen, z.B. als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen tätig werden, beantragen Sie eine Erlaubnis für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde. Sind Sie von der Erlaubnispflicht befreit, reicht die Anzeige Ihrer Tätigkeit aus. Haben Sie bereits eine Erlaubnis für Ihre Tätigkeit erhalten, und es haben sich sich wesentliche Umstände geändert, so müssen Sie die Erlaubnis erneut beantragen. Die Erlaubnispflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

Zuständige Stelle
Stadt Ulm
Hausanschrift:
Marktplatz 1
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 0+49 731 161 0
Fax: +49 731 161 1613
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